Kliesing & Gamm

Familienrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Familienrechts, beispielsweise in

  • Ehescheidungsverfahren
  • Unterhaltssachen
  • Sorgerechts- und Umgangsverfahren
  • Fragen zur eingetragenen Lebenspartnerschaft

In einem Ehescheidungsverfahren muss sich mindestens einer der beiden Ehepartner anwaltlich vertreten lassen. Eine Ehe kann grundsätzlich erst nach Ablauf des Trennungsjahrs geschieden werden. In einem Scheidungsverfahren sind verschiedene Angelegenheiten zu regeln: während der Ehezeit angefallene Vermögenswerte (Zugewinnausgleich) und Rentenansprüche (Versorgungsausgleich) sind aufzuteilen. Ein Ausgleich kann aber auch durch eine Vereinbarung der Ehepartner ausgeschlossen werden. Unterhaltsansprüche während der Trennung (Trennungsunterhalt) und der nacheheliche Unterhalt müssen berechnet und geltend gemacht werden.

In Unterhaltssachen ist gesetzlich vorgesehen, dass verwandte Personen einander zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sind. So gibt es neben den Unterhaltsansprüchen zwischen Ehegatten, vor allem Unterhaltsansprüche von Kindern gegen ihre Eltern. Unterhaltspflichtig können aber auch Kinder für ihre Eltern sein. Wir prüfen, ob und vor allem in welcher Höhe ein Unterhaltsanspruch besteht und unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Auch bei der Abwehr von zu Unrecht geltend gemachten oder überhöhten Ansprüchen vertreten wir Ihre Interessen.

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